Insgesamt ist der Umfang der Importe von Lebensmitteln aus
Japan nach Deutschland sehr gering: Von allen importierten Gütern aus der Land-
und Ernährungswirtschaft kamen in den Jahren 2009 und 2010 im Schnitt nur 0,05
Prozent aus Japan. Wegen der Folgen des verheerenden Tsunamis liegt der Anteil
am deutschen Außenhandel derzeit nur noch bei 0,045 Prozent. Bei den wenigen
importierten Lebensmitteln handelt es sich vorwiegend um Feinkostprodukte wie
spezielle Würzsoßen, Wein und Tee.
Auch die Frage, ob für den Menschen eine Gefahr beim Verzehr
von Fisch oder Meeresfrüchten aus den großen pazifischen Fanggebieten bestehen
könnte, kann nach bisher vorliegenden Daten verneint werden. Die EU-Kommission
hatte im Zuge der Grenzwertfestlegung ein europäisches Fischmonitoring
vorgeschlagen, um die Entwicklung zu beobachten. Bei diesem
Untersuchungsprogramm werden auch verarbeitete Fischerzeugnisse berücksichtigt
sowie Waren, die über Drittstaaten in die EU gelangen. Bisherige
Untersuchungsergebnisse der zuständigen deutschen Länderüberwachungsbehörden
lassen keine Überschreitungen der Höchstwerte erkennen.
Gleichwohl soll es auch weiterhin ein strenges Einfuhrregime
für Lebensmittel aus Japan geben. Der Vorschlag der EU-Kommission sieht vor,
dass ab November 2012 die Kontrollen verstärkt risikoorientiert durchgeführt
werden sollen: Im Fokus stehen dabei sämtliche Produkte aus der betroffenen
Region Fukushima. Daneben sind auch bei bestimmten Produkten aus umliegenden
Präfekturen weiterhin Voruntersuchungen vorgeschrieben, vor allem bei Pilzen,
Tee, Fischereiprodukten, bestimmten essbaren Wildpflanzen, Gemüsesorten,
Obstsorten, Reis, Sojabohnen und den entsprechenden Verarbeitungserzeugnissen.
Nicht gefährdete Produkte, bei denen in Japan bislang keine
Grenzwertüberschreitungen festgestellt wurden, sind vom Geltungsbereich der
Verordnung ausgenommen. Dazu gehören alkoholische Getränke wie Sake, Whiskey
und Shochu oder Pflaumenwein und Weinbier. Die Verordnung, die ab 1. November
2012 gelten soll, führt die derzeit geltende Verordnung fort, die am 31.
Oktober 2012 ausläuft. Im März 2013 soll die Verordnung auf Basis aktueller
Untersuchungsergebnisse aus Japan und aus den EU-Mitgliedstaaten von der
Europäischen Kommission erneut überprüft werden.
Bundesministerin Ilse Aigner wird von 10. bis 14. November
2012 zu politischen Gesprächen nach Japan reisen. Neben verschiedenen Aspekten
der Lebensmittelsicherheit stehen auch die Themen Landwirtschaft, Fischerei,
Energie und Verbraucherschutz im Mittelpunkt.
Weitere Informationen zur EU-Verordnung gibt es im Internet
unter: www.ec.europa.eu/dgs/health_consumer/index_de.htm.
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Fisch hat das
Heinrich-von-Thünen-Institut veröffentlicht unter www.vti.bund.de/de/startseite/startseite/faq-japan.html#top.
Quelle: www.bmelv.de