Ab 14. Dezember 2012
dürfen Lebensmittelhersteller nur noch mit gesundheitsbezogenen Angaben
für ihre Produkte werben, die zuvor ein strenges Zulassungsverfahren
durchlaufen haben und in die sogenannte Artikel-13-Liste nach der
Health-Claims-Verordnung (EG Nr. 1924/2006) aufgenommen wurden. Derzeit
führt diese Liste 222 gesundheitsbezogene Angaben auf, die zuvor eine
positive wissenschaftliche Bewertung der Europäischen Behörde für
Lebensmittelsicherheit (EFSA) erhalten hatten.
Erlaubt sind zum Beispiel die Angaben „Calcium wird für die Erhaltung normaler Knochen benötigt“ oder „Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei“.
Die Liste wurde im Mai 2012 als Anhang der Verordnung (EU) Nr. 432/2012
veröffentlicht. Ab 14. Dezember 2012 sind alle nicht auf dieser Liste
befindlichen gesundheitsbezogenen Werbeaussagen zu den dort aufgeführten
Stoffen verboten, wie zum Beispiel die Aussage, dass Eisen zu einer Reduktion übermäßigen Haarausfalls beitrage.
Die Liste soll demnächst um weitere, nach einer positiven
wissenschaftlichen Bewertung zugelassene Claims erweitert werden. So
steht unter anderem noch die Bewertung gesundheitsbezogener Angaben zu
pflanzlichen Stoffen aus.
„Verbraucher müssen sich
auf gesundheitsbezogene Angaben verlassen können: Was auf der
Verpackung steht, muss auch stimmen. Die Health-Claims-Verordnung ist
ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz bei Lebensmitteln. Die Bürger
in Europa sind nun wesentlich besser vor irreführender Werbung mit
gesundheitsbezogenen Angaben geschützt“, sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner heute in Berlin.
Gesundheitsbezogene
Angaben auf Lebensmitteln sind grundsätzlich verboten, es sei denn, sie
sind von der Europäischen Kommission zugelassen. Voraussetzung für diese
Zulassung ist der wissenschaftliche Nachweis der behaupteten Wirkung
und eine positive Bewertung dieses Nachweises durch die Europäische
Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Im Jahr 2008 hatten
Unternehmen über die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten etwa
44.000 Anträge insbesondere zu Vitaminen, Mineralstoffen und
pflanzlichen Stoffen an die Europäische Kommission zur Prüfung
übermittelt.
Die Kommission fasste diese in einem ersten Schritt zu rund
4.600 Hauptangaben zusammen und beauftragte die EFSA, diese
wissenschaftlich zu bewerten. Übrig geblieben – weil positiv bewertet –
sind bislang 500 Hauptangaben, die wiederum zu den 222 nun zugelassenen
Angaben zusammengefasst wurden. Noch ausstehend ist die Prüfung von rund
2000 Angaben zu pflanzlichen Stoffen sowie zu etwa 200 anderen Stoffen,
unter anderem zu verschiedenen Mikroorganismen.