Freitag, 14. Dezember 2012

Health-Claims-Verordnung mit Lücken und Risiken

Schwarztee von Lipton soll die Konzentrationsfähigkeit fördern, Kinderschokolade von Ferrero das Wachstum und der Trinkjoghurt von Yakult die Immunabwehr stärken. Doch da die wissenschaftlichen Beweise für Aussagen wie diese fehlen, dürfen die Hersteller sie ab heute laut Health-Claims-Verordnung nicht mehr verwenden.

Etliche Anbieter haben schon Strategien entwickelt, um das Verbot zu umgehen. Viele versuchen mit Allgemeinplätzen wie „fördert das Wohlbefinden“, „steigert die Leistungsfähigkeit“ trotz fehlendem konkretem Nachweis den Lebensmitteln ein gesundes Image zu verpassen.

Zudem nutzen die Lebensmittelindustrie und Hersteller von Nahrungsmittelergänzungen aus, dass beispielsweise mit geringen Mengen an Vitamin C und Zink bis zu 33 Gesundheitsaussagen möglich sind, unhabhängig davon, um welche Art von Lebensmittel es sich handelt. Denn die in der Health-Claims-Verordnung vorgesehenen Nährwertprofile mit Höchstwerten für Zucker, Fett und Salz gibt es noch nicht. „Die Profile sollen eigentlich verhindern, dass Hersteller Lebensmitteln mit einem hohen Zucker- oder Fettgehalt durch den Zusatz von Vitaminen oder Ähnlichem ein gesundes Image verpassen können“, so Armin Valet , Ernährungsexperte der Verbraucherzentrale. „Sie sind seit Jahren überfällig, werden aber von der Lebensmittelindustrie mit allen Mitteln bekämpft.“

Auch fehlen in der Verordnung Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Lebensmitteln. Das bedeutet, dass Verbraucher über die vielen angereicherten Lebensmittel eine Überdosis an einzelnen Mikronährstoffen aufnehmen können. „In der aktuellen Form ist die Verordnung kein Durchbruch für eine ehrliche Werbung zu Gesundheitsaussagen. Es bleiben zu viele verbraucherunfreundliche Lücken und sogar Risiken“, sagt Valet.

Was Verbraucher über Lebensmittel mit Gesundheitsangaben wissen sollten und welche Fallen im Supermarkt auch trotz der neuen Verordnung noch lauern, hat die Verbraucherzentrale Hamburg mit zahlreichen Produktbeispielen auf ihrer Internetseite unter www.vzhh.de unter dem Motto “Die 10 wichtigsten Verbraucherfallen“ zusammengestellt.